Schädlingsbekämpfung in Düsseldorf · geschützte Arten setzen wir um, statt sie zu töten
Täglich erreichbar – auch abends und am Wochenende 0176 42876094

Artenschutz zuerst

Wespen und Hornissen in Düsseldorf

Alle wild lebenden Tiere stehen unter dem allgemeinen Schutz des § 39 BNatSchG – auch heimische Wespen. Ein Nest darf nur bei nachgewiesener Gefahr oder Unzumutbarkeit behandelt werden. Die vorgesehene Reihenfolge lautet: in Ruhe lassen, vergrämen, umsiedeln – entfernen erst zuletzt.

0176 42876094Nest am Eingang?Sagen Sie am Telefon, wo das Nest sitzt und wie groß es ist – daraus ergibt sich oft schon die Antwort.
Fachkraft mit Rückensprühgerät bei der Begehung einer Hausfassade
Begehung an der Fassade
§ 44Hornissen sind besonders geschützt

Bestimmung

Wer da summt, entscheidet über alles Weitere

In Deutschland leben rund 16 staatenbildende Wespenarten. Nur zwei davon gehen gezielt an Essen und Süßes.

Behandlung möglich

Deutsche und Gemeine Wespe

  • Nur diese beiden Arten kommen an den Tisch, ans Obst und ans Süße
  • Nest in Rollladenkasten, unter Dachziegeln, im Boden, an Fassade oder Carport
  • Volk ist einjährig, stirbt im Herbst ab, das Nest wird nicht wiederbesiedelt
  • Behandlung nur bei nachgewiesener Gefahr oder Unzumutbarkeit

Die übrigen Arten sind harmlos und fliegen den gedeckten Tisch nicht an – auch das gehört zur ehrlichen Auskunft.

Besonders geschützt

Europäische Hornisse

  • Besonders geschützt nach § 44 BNatSchG mit BArtSchV – Töten und Zerstören des Nests grundsätzlich verboten
  • Der Stich ist nicht giftiger als ein Wespenstich; „drei Stiche töten einen Menschen" ist falsch
  • Wichtiger Nützling: vertilgt große Mengen anderer Insekten
  • Fliegt auch in der Dämmerung und ans Licht

Regelweg ist die Umsiedlung durch eine fachkundige Person mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Das braucht Vorlauf – deshalb früh anrufen.

Nicht unser Fall

Bienen und Hummeln

  • Rundlich und behaart, sammeln an Blüten statt am Essen
  • Honigbienen, Wildbienen und Hummeln stehen unter Schutz
  • Bei einem Honigbienenschwarm ist der Imker zuständig

Hier vermitteln wir weiter, statt zu behandeln. Ein Bienenschwarm ist eine Sache für den Imkerverein, nicht für die Schädlingsbekämpfung.

Asiatische Hornisse – bitte nicht mit Halbwissen arbeiten

Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art nach der EU-Verordnung 1143/2014. Ende März 2025 wurde sie in Deutschland als „weit verbreitet" eingestuft; die zuvor bestehende allgemeine Beseitigungs- und Sofortmeldepflicht ist damit entfallen, Maßnahmen erfolgen nach Einzelfallprüfung. Eine freiwillige Meldung von Sichtungen wird weiter dringend empfohlen, besonders bei Nestern in der Nähe von Kita, Schule oder Allergikern. Vorgehen und Zuständigkeit klärt die Naturschutz- oder Umweltbehörde – Länderregelungen können abweichen.

Ehrliche Auskunft

Häufig ist Abwarten die richtige Antwort

Ein Wespenvolk lebt eine Saison. Im Herbst stirbt es ab, und das Nest wird im nächsten Jahr nicht wieder besiedelt.

Wenn das Nest an einer unkritischen Stelle sitzt – hoch, abseits, nicht am Einflugweg von Menschen – dann ist die fachlich richtige Empfehlung: stehen lassen. Das kostet Sie nichts und löst sich von selbst. Wir sagen das am Telefon, auch wenn damit kein Auftrag entsteht.

Hier ist Handeln angezeigt

  • Nest direkt am Hauseingang, an der Terrasse oder im Kinderbereich
  • Nest im Rollladenkasten – Tiere kommen ins Zimmer
  • Erdnest im Rasen, wo gemäht oder gespielt wird
  • Allergiker im Haushalt oder in unmittelbarer Nachbarschaft
  • Gewerbe mit Publikumsverkehr, Außengastronomie, Kita, Schule

Hier reicht Abstand

  • Nest hoch am Giebel oder im Baum, abseits der Wege
  • Harmlose Art, die nicht an den Tisch kommt
  • Spätsommer und Frühherbst: das Volk ist ohnehin am Ende der Saison
  • Erdnest in einer Ecke des Gartens, die sich absperren lässt

Vorgehen

Von der Einschätzung bis zum Verschluss

  1. Art und Lage einschätzen

    Am Telefon: Wo sitzt das Nest, wie groß ist es, wie nah an Eingang, Kinderbereich oder Allergiker? Daraus folgt, ob überhaupt und welche Maßnahme zulässig ist.

  2. Rechtlichen Weg klären

    Bei Hornissen wird die Umsiedlung mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde vorbereitet. Eine Sofortmaßnahme ist nur bei echter Gefahr für Leib und Leben zulässig und wird dokumentiert.

  3. Umsiedeln oder entfernen

    Beim Umsiedeln wird das Volk schonend abgesaugt und das Nest an einen sicheren Ort versetzt. Wo nur die Entfernung bleibt, geschieht sie fachgerecht mit Schutzausrüstung. Schwer zugängliche Nester in Rollladenkasten, unter Dachziegeln oder im Boden brauchen Spezialvorgehen, Höhe braucht Leiter oder Hubsteiger.

  4. Einflugöffnung sichern

    Zum Schluss wird die Öffnung so verschlossen, dass die Stelle nicht im Folgejahr wieder angenommen wird – der Schritt, der oft vergessen wird.

Sicherheit

Bis der Termin steht

Wespen und Hornissen reagieren auf Erschütterung und auf Bewegung am Einflugloch. Was Sie tun und lassen sollten, ist deshalb konkret:

  • Abstand halten, ruhige Bewegungen, nicht nach Tieren schlagen
  • Einflugbereich meiden; Kinder und Haustiere fernhalten
  • Betroffene Fenster und Rollläden nicht hektisch betätigen
  • Beim Essen im Freien abdecken, Getränke nicht offen stehen lassen
  • Nachts kein Außenlicht direkt am Hornissennest
  • Nest nicht besprühen, verschließen oder anzünden – das löst eine Schwarmreaktion aus und ist bei geschützten Arten zusätzlich ein Rechtsverstoß

Nach einem Stich: wann der Notruf zählt

Bei Anzeichen einer allergischen Reaktion – Atemnot, Schwellung im Mund- oder Rachenraum, Kreislaufprobleme, Ausschlag am ganzen Körper – oder bei einem Stich im Mund- und Rachenraum sofort den Notruf 112. Bekannte Allergiker verwenden ihr Notfallset. Wir sind Schädlingsbekämpfer und keine Ärzte: im Zweifel immer medizinisch abklären lassen.

Düsseldorf

Wespennester häufen sich in den grünen Randlagen

Nester brauchen Hohlräume und Nahrung im Umfeld – deshalb sind Garten-, Wald- und Rheinnähe die typischen Lagen. In Oberkassel sind es die gehobenen Wohnlagen mit Gärten und die angrenzenden Rheinwiesen, in Gerresheim der Grafenberger Wald auf drei Seiten, in Benrath Villen mit Gärten und der Schlosspark bis zum Rhein, in Kaiserswerth villenartige Lagen am Wasser.

Fragen

Häufige Fragen zu Wespen und Hornissen

Darf ich das Nest selbst entfernen?

Bei Wespen nur, wenn ein „vernünftiger Grund" im Sinne des § 39 BNatSchG vorliegt – und selbst dann ist es fachlich riskant. Bei Hornissen, Wildbienen und Hummeln ist es grundsätzlich verboten. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden, je nach Bundesland und Art bis in den fünfstelligen Bereich. Der oft zitierte Schocksatz über eine einzelne getötete Wespe ist allerdings irreführend: Bußgelder bemessen sich am Einzelfall.

Sind Hornissen wirklich so gefährlich?

Nein. Der Stich ist nicht giftiger als ein Wespenstich, und Hornissen sind deutlich friedfertiger als ihr Ruf. Gefährlich wird es – wie bei Wespen und Bienen – für Allergiker. Die Größe des Tieres sagt über die Gefahr wenig; die Nähe des Nests zum Alltag sagt viel.

Kommt das Nest nächstes Jahr wieder?

Dasselbe Nest nicht. Wespen- und Hornissenvölker sind einjährig; das alte Nest wird nicht wiederbesiedelt. Was wiederkommen kann, ist eine neue Königin, die dieselbe gute Stelle wählt – ein Rollladenkasten bleibt ein Rollladenkasten. Deshalb gehört das Sichern der Einflugöffnung zur Arbeit.

Warum arbeiten Sie bei Wespen tagsüber?

Weil Wespen tagaktiv sind und nachts kaum Flugbetrieb herrscht – bei Hornissen ist das anders, sie fliegen auch in der Dämmerung. Der Zeitpunkt richtet sich also nach der Art und nicht nach dem Kalender. Manchmal ist ein späteres Zeitfenster fachlich besser als das nächstmögliche.

Und wenn es ein Erdnest im Rasen ist?

Erdnester sind heikel, weil sie beim Mähen oder Spielen unbemerkt gestört werden – die Reaktion kommt dann aus dem Boden. Bitte die Fläche absperren und den Bereich nicht betreten. Am Telefon klären wir, ob Absperren bis zum Saisonende ausreicht oder eine Maßnahme angezeigt ist.

Saison

Der Sommer eines Wespenvolks

Wer den Verlauf kennt, versteht, warum dieselbe Frage im Juni und im September verschiedene Antworten hat.

  • FrühjahrDie Königin gründetEin einzelnes Tier baut den ersten Nestansatz. Jetzt ist Vergrämen und Verschließen am einfachsten – und am wenigsten eingreifend.
  • Mai bis JuliDas Nest wächstDas Volk wird größer, der Flugverkehr auffälliger. Häufig immer noch unkritisch, wenn das Nest abseits sitzt.
  • Juli und AugustHöhepunkt bei WespenDie meisten Anrufe. Jetzt entscheidet die Lage: am Eingang und im Rollladen ist Handeln angezeigt, hoch am Giebel meist nicht.
  • August und SeptemberHöhepunkt bei HornissenDie aggressivste Phase auch bei Wespen. Für eine Hornissen-Umsiedlung sollte die Genehmigung vorher stehen.
  • HerbstDas Volk stirbt abDanach ist das Nest leer und wird nicht wiederbesiedelt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Einflugöffnung dauerhaft zu sichern.

Erst fragen, dann handeln – das spart oft den Einsatz.

Beschreiben Sie Lage und Größe des Nests. Wenn Abwarten reicht, sagen wir das. Wenn eine Hornissen-Umsiedlung nötig ist, kümmern wir uns um den behördlichen Weg.

Auch abends & am Wochenende 0176 42876094 Erreichbarkeit

Ein Anruf reicht

Erst zuhören, dann bestimmen, dann behandeln.

Beschreiben Sie am Telefon, was Sie gesehen, gehört oder gefunden haben. Die kostenlose & unverbindliche telefonische Beratung sagt Ihnen, ob es eilt, was Sie bis zum Termin tun sollten – und was ein Einsatz in Ihrem Fall bedeutet.