Artenschutz zuerst
Wespen und Hornissen in Düsseldorf
Alle wild lebenden Tiere stehen unter dem allgemeinen Schutz des § 39 BNatSchG – auch heimische Wespen. Ein Nest darf nur bei nachgewiesener Gefahr oder Unzumutbarkeit behandelt werden. Die vorgesehene Reihenfolge lautet: in Ruhe lassen, vergrämen, umsiedeln – entfernen erst zuletzt.

Bestimmung
Wer da summt, entscheidet über alles Weitere
In Deutschland leben rund 16 staatenbildende Wespenarten. Nur zwei davon gehen gezielt an Essen und Süßes.
Deutsche und Gemeine Wespe
- Nur diese beiden Arten kommen an den Tisch, ans Obst und ans Süße
- Nest in Rollladenkasten, unter Dachziegeln, im Boden, an Fassade oder Carport
- Volk ist einjährig, stirbt im Herbst ab, das Nest wird nicht wiederbesiedelt
- Behandlung nur bei nachgewiesener Gefahr oder Unzumutbarkeit
Die übrigen Arten sind harmlos und fliegen den gedeckten Tisch nicht an – auch das gehört zur ehrlichen Auskunft.
Europäische Hornisse
- Besonders geschützt nach § 44 BNatSchG mit BArtSchV – Töten und Zerstören des Nests grundsätzlich verboten
- Der Stich ist nicht giftiger als ein Wespenstich; „drei Stiche töten einen Menschen" ist falsch
- Wichtiger Nützling: vertilgt große Mengen anderer Insekten
- Fliegt auch in der Dämmerung und ans Licht
Regelweg ist die Umsiedlung durch eine fachkundige Person mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Das braucht Vorlauf – deshalb früh anrufen.
Bienen und Hummeln
- Rundlich und behaart, sammeln an Blüten statt am Essen
- Honigbienen, Wildbienen und Hummeln stehen unter Schutz
- Bei einem Honigbienenschwarm ist der Imker zuständig
Hier vermitteln wir weiter, statt zu behandeln. Ein Bienenschwarm ist eine Sache für den Imkerverein, nicht für die Schädlingsbekämpfung.
Asiatische Hornisse – bitte nicht mit Halbwissen arbeiten
Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art nach der EU-Verordnung 1143/2014. Ende März 2025 wurde sie in Deutschland als „weit verbreitet" eingestuft; die zuvor bestehende allgemeine Beseitigungs- und Sofortmeldepflicht ist damit entfallen, Maßnahmen erfolgen nach Einzelfallprüfung. Eine freiwillige Meldung von Sichtungen wird weiter dringend empfohlen, besonders bei Nestern in der Nähe von Kita, Schule oder Allergikern. Vorgehen und Zuständigkeit klärt die Naturschutz- oder Umweltbehörde – Länderregelungen können abweichen.
Ehrliche Auskunft
Häufig ist Abwarten die richtige Antwort
Ein Wespenvolk lebt eine Saison. Im Herbst stirbt es ab, und das Nest wird im nächsten Jahr nicht wieder besiedelt.
Wenn das Nest an einer unkritischen Stelle sitzt – hoch, abseits, nicht am Einflugweg von Menschen – dann ist die fachlich richtige Empfehlung: stehen lassen. Das kostet Sie nichts und löst sich von selbst. Wir sagen das am Telefon, auch wenn damit kein Auftrag entsteht.
Hier ist Handeln angezeigt
- Nest direkt am Hauseingang, an der Terrasse oder im Kinderbereich
- Nest im Rollladenkasten – Tiere kommen ins Zimmer
- Erdnest im Rasen, wo gemäht oder gespielt wird
- Allergiker im Haushalt oder in unmittelbarer Nachbarschaft
- Gewerbe mit Publikumsverkehr, Außengastronomie, Kita, Schule
Hier reicht Abstand
- Nest hoch am Giebel oder im Baum, abseits der Wege
- Harmlose Art, die nicht an den Tisch kommt
- Spätsommer und Frühherbst: das Volk ist ohnehin am Ende der Saison
- Erdnest in einer Ecke des Gartens, die sich absperren lässt
Vorgehen
Von der Einschätzung bis zum Verschluss
Art und Lage einschätzen
Am Telefon: Wo sitzt das Nest, wie groß ist es, wie nah an Eingang, Kinderbereich oder Allergiker? Daraus folgt, ob überhaupt und welche Maßnahme zulässig ist.
Rechtlichen Weg klären
Bei Hornissen wird die Umsiedlung mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde vorbereitet. Eine Sofortmaßnahme ist nur bei echter Gefahr für Leib und Leben zulässig und wird dokumentiert.
Umsiedeln oder entfernen
Beim Umsiedeln wird das Volk schonend abgesaugt und das Nest an einen sicheren Ort versetzt. Wo nur die Entfernung bleibt, geschieht sie fachgerecht mit Schutzausrüstung. Schwer zugängliche Nester in Rollladenkasten, unter Dachziegeln oder im Boden brauchen Spezialvorgehen, Höhe braucht Leiter oder Hubsteiger.
Einflugöffnung sichern
Zum Schluss wird die Öffnung so verschlossen, dass die Stelle nicht im Folgejahr wieder angenommen wird – der Schritt, der oft vergessen wird.
Sicherheit
Bis der Termin steht
Wespen und Hornissen reagieren auf Erschütterung und auf Bewegung am Einflugloch. Was Sie tun und lassen sollten, ist deshalb konkret:
- Abstand halten, ruhige Bewegungen, nicht nach Tieren schlagen
- Einflugbereich meiden; Kinder und Haustiere fernhalten
- Betroffene Fenster und Rollläden nicht hektisch betätigen
- Beim Essen im Freien abdecken, Getränke nicht offen stehen lassen
- Nachts kein Außenlicht direkt am Hornissennest
- Nest nicht besprühen, verschließen oder anzünden – das löst eine Schwarmreaktion aus und ist bei geschützten Arten zusätzlich ein Rechtsverstoß
Nach einem Stich: wann der Notruf zählt
Bei Anzeichen einer allergischen Reaktion – Atemnot, Schwellung im Mund- oder Rachenraum, Kreislaufprobleme, Ausschlag am ganzen Körper – oder bei einem Stich im Mund- und Rachenraum sofort den Notruf 112. Bekannte Allergiker verwenden ihr Notfallset. Wir sind Schädlingsbekämpfer und keine Ärzte: im Zweifel immer medizinisch abklären lassen.
Düsseldorf
Wespennester häufen sich in den grünen Randlagen
Nester brauchen Hohlräume und Nahrung im Umfeld – deshalb sind Garten-, Wald- und Rheinnähe die typischen Lagen. In Oberkassel sind es die gehobenen Wohnlagen mit Gärten und die angrenzenden Rheinwiesen, in Gerresheim der Grafenberger Wald auf drei Seiten, in Benrath Villen mit Gärten und der Schlosspark bis zum Rhein, in Kaiserswerth villenartige Lagen am Wasser.
Fragen
Häufige Fragen zu Wespen und Hornissen
Darf ich das Nest selbst entfernen?
Bei Wespen nur, wenn ein „vernünftiger Grund" im Sinne des § 39 BNatSchG vorliegt – und selbst dann ist es fachlich riskant. Bei Hornissen, Wildbienen und Hummeln ist es grundsätzlich verboten. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden, je nach Bundesland und Art bis in den fünfstelligen Bereich. Der oft zitierte Schocksatz über eine einzelne getötete Wespe ist allerdings irreführend: Bußgelder bemessen sich am Einzelfall.
Sind Hornissen wirklich so gefährlich?
Nein. Der Stich ist nicht giftiger als ein Wespenstich, und Hornissen sind deutlich friedfertiger als ihr Ruf. Gefährlich wird es – wie bei Wespen und Bienen – für Allergiker. Die Größe des Tieres sagt über die Gefahr wenig; die Nähe des Nests zum Alltag sagt viel.
Kommt das Nest nächstes Jahr wieder?
Dasselbe Nest nicht. Wespen- und Hornissenvölker sind einjährig; das alte Nest wird nicht wiederbesiedelt. Was wiederkommen kann, ist eine neue Königin, die dieselbe gute Stelle wählt – ein Rollladenkasten bleibt ein Rollladenkasten. Deshalb gehört das Sichern der Einflugöffnung zur Arbeit.
Warum arbeiten Sie bei Wespen tagsüber?
Weil Wespen tagaktiv sind und nachts kaum Flugbetrieb herrscht – bei Hornissen ist das anders, sie fliegen auch in der Dämmerung. Der Zeitpunkt richtet sich also nach der Art und nicht nach dem Kalender. Manchmal ist ein späteres Zeitfenster fachlich besser als das nächstmögliche.
Und wenn es ein Erdnest im Rasen ist?
Erdnester sind heikel, weil sie beim Mähen oder Spielen unbemerkt gestört werden – die Reaktion kommt dann aus dem Boden. Bitte die Fläche absperren und den Bereich nicht betreten. Am Telefon klären wir, ob Absperren bis zum Saisonende ausreicht oder eine Maßnahme angezeigt ist.
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