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Häufige Fragen
Fünf Themenblöcke: Geld und Zuständigkeit, Recht und Artenschutz, Ablauf und Vorbereitung, Wohnen im Mehrparteienhaus, und die Fragen, die niemand gern stellt.
Eine Frage, die nicht warten darf
Bei Anzeichen einer allergischen Reaktion nach einem Stich – Atemnot, Schwellung im Mund- oder Rachenraum, Kreislaufprobleme, Ausschlag am ganzen Körper – oder bei einem Stich im Mund- und Rachenraum: sofort Notruf 112. Bekannte Allergiker verwenden ihr Notfallset. Das ist der einzige Punkt auf dieser Seite, bei dem Sie nicht weiterlesen, sondern anrufen sollten – und zwar nicht uns.
Vorab
Drei Punkte, die viele überraschen
Sie erklären die meisten Rückfragen, bevor sie entstehen.
- Nicht alles darf bekämpft werden. Hornissen, Wildbienen, Hummeln und Waldameisen sind geschützt; Marder unterliegt dem Jagdrecht, Stadttauben dem Tierschutzgesetz. Bei diesen fünf ist Vergrämen oder Umsiedeln der einzige zulässige Weg.
- Ein Termin reicht oft nicht. Bei Schaben, Bettwanzen und Flöhen schlüpfen Eier beziehungsweise Puppen nach. Die Nachbehandlung ist Teil des Verfahrens und wird vorher besprochen, nicht hinterher berechnet.
- Manchmal ist nichts zu tun. Ein Waldschäbchen ist kein Befall, Silberfische sind ein Feuchtesignal, ein Wespennest abseits der Wege stirbt im Herbst ab. Diese Auskunft bekommen Sie am Telefon, kostenlos.
Geld und Zuständigkeit
Wer zahlt, und was kostet es
Warum steht nirgends ein Preis?
Weil eine Zahl vor der Bestimmung nichts wert ist. Art, Befallsstärke, Zugänglichkeit, Verfahren und Anzahl der Termine bestimmen den Aufwand – und keiner dieser Punkte lässt sich aus der Ferne festlegen. Wir legen die Faktoren offen und geben die Auskunft im Gespräch. Details auf Was ein Einsatz kostet.
Zahlt der Vermieter?
Als Orientierung, nicht als Rechtsberatung: Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Mietsache in vertragsgemäßem, also schädlingsfreiem Zustand halten – die Kosten der akuten Bekämpfung trägt daher grundsätzlich er. Anders kann es liegen, wenn der Mieter den Befall nachweislich verursacht hat; die Nachweispflicht liegt zunächst beim Vermieter. Klauseln, die das pauschal auf Mieter abwälzen, sind regelmäßig unwirksam.
Sind vorbeugende Maßnahmen umlagefähig?
Vorbeugende, regelmäßige Maßnahmen – etwa routinemäßig ausgelegte Köderboxen im Objekt – können teils als Betriebskosten umlegbar sein. Die akute Bekämpfung bei Befall ist dagegen Instandhaltung und in der Regel nicht umlagefähig. Die Abgrenzung im Einzelfall gehört ins Mietrecht.
Ist die Beratung wirklich kostenlos?
Ja, die telefonische Beratung ist kostenlos und unverbindlich – auch wenn kein Auftrag entsteht. Sie ist ausdrücklich auch dafür da, Ihnen zu sagen, dass nichts nötig ist.
Recht und Artenschutz
Was erlaubt ist – und was nicht
Welche Tiere dürfen nicht bekämpft werden?
Alle wild lebenden Tiere stehen unter dem allgemeinen Schutz des § 39 BNatSchG. Besonders geschützt nach § 44 mit der Bundesartenschutzverordnung sind unter anderem die Europäische Hornisse und Waldameisen der Gattung Formica. Honigbienen, Wildbienen und Hummeln werden nicht bekämpft – beim Bienenschwarm ist der Imker zuständig. Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht, Stadttauben dem Tierschutzgesetz: dort sind nur Vergrämung und nicht verletzende Abwehr zulässig.
Wie hoch sind die Bußgelder?
Verstöße gegen den Artenschutz können mit Geldbußen geahndet werden, je nach Bundesland und Art bis in den fünfstelligen Bereich. Wichtig zur Einordnung: Der populäre Satz über einen sehr hohen Betrag für eine einzelne getötete Wespe ist irreführend – Bußgelder bemessen sich am Einzelfall, die hohen Beträge sind Obergrenzen. Wir nennen den Rahmen, nicht den Schocksatz.
Muss ich einen Befall melden?
Bei Ratten kann das sein: In vielen Kommunen bestehen Melde- und Bekämpfungspflichten aus kommunalen Satzungen, gestützt unter anderem auf § 18 IfSG. Zuständig ist je nach Kommune das Ordnungs- oder Gesundheitsamt, verantwortlich in der Regel der Grundstückseigentümer. Bitte für Düsseldorf beim örtlichen Amt prüfen – eine bundesweite Pauschalregel gibt es nicht. In Lebensmittelbetrieben kann bei Schaben zusätzlich eine Meldung an das Veterinär- oder Gesundheitsamt anstehen.
Was gilt für die Asiatische Hornisse?
Sie ist eine invasive Art nach EU-Verordnung 1143/2014. Ende März 2025 wurde sie in Deutschland als „weit verbreitet" eingestuft; die zuvor bestehende allgemeine Beseitigungs- und Sofortmeldepflicht ist damit entfallen, Maßnahmen erfolgen nach Einzelfallprüfung. Eine freiwillige Meldung von Sichtungen wird weiter dringend empfohlen. Vorgehen und Zuständigkeit klärt die Naturschutz- oder Umweltbehörde; Länderregelungen können abweichen.
Ablauf und Vorbereitung
Vor, während und nach dem Termin
Was soll ich vor dem Anruf tun?
Möglichst wenig. Den Fund liegen lassen, nicht sprühen, nichts in andere Räume tragen. Hilfreich ist, sich zwei Sätze zu notieren: was, wo, seit wann, wer im Haushalt betroffen ist. Damit lässt sich am Telefon oft schon die Art einordnen.
Warum soll ich die Spuren nicht wegputzen?
Weil sie die Diagnose sind. Kotgröße unterscheidet Maus von Ratte, helles Bohrmehl zeigt aktiven Holzbefall, Häutungshüllen belegen Bettwanzen, die Laufstraße führt zum Ameisennest. Wer alles reinigt, macht aus einem klaren Befund eine Suche.
Muss ich zu Hause sein?
Zum ersten Termin in der Regel ja – Sie zeigen die Fundstellen, wir erklären den Befund. Bei Objekten reicht ein Ansprechpartner mit Zugang. Für Nachkontrollen lässt sich das oft schlanker regeln.
Wie lange dauert es, bis Ruhe ist?
Das hängt von Art und Verfahren ab. Bei Marder ist es ruhig, sobald das Quartier leer und verschlossen ist. Bei Schaben und Bettwanzen braucht es den Entwicklungszyklus und mindestens eine Nachbehandlung. Feste Tagesangaben nennen wir nicht – wir sagen bei der Terminabsprache, was realistisch ist.
Mehrparteienhaus
Wenn nicht nur Ihre Wohnung betroffen ist
Meine Nachbarn wollen nicht behandeln lassen – was nun?
Bei Schaben und Bettwanzen ist das die schwierigste Konstellation, weil die Tiere über gemeinsame Stränge wandern. Was hilft: die Hausverwaltung einschalten, denn sie kann koordinieren und ist beim Befall im Gemeinschaftsbereich ohnehin zuständig. Eine Einzelbehandlung reduziert den Druck in Ihrer Wohnung, hält aber selten dauerhaft – das sagen wir offen, statt es zu verschweigen.
Muss ich den Befall der Hausverwaltung melden?
Bei Mietwohnungen sollten Sie einen Befall anzeigen – schon weil der Vermieter für die Instandhaltung zuständig ist und die Kenntnis braucht. Zudem ist eine unterlassene Anzeige mietrechtlich ungünstig. Die Details Ihres Vertrags können wir nicht beurteilen; die praktische Empfehlung lautet: früh und schriftlich melden.
Ist ein Befall ein Zeichen für schlechte Hygiene?
Nein, und diese Gleichsetzung ist der Hauptgrund, warum Menschen zu lange warten. Schaben und Bettwanzen werden eingeschleppt – über Verpackungen, Reisegepäck, Gebrauchtmöbel oder aus der Nachbarwohnung. Sauberkeit erschwert die Ausbreitung, verhindert die Einschleppung aber nicht.
Unbequeme Fragen
Die Fragen, die selten gestellt werden
Kann es sein, dass ich Sie gar nicht brauche?
Ja, und das kommt regelmäßig vor. Ein einzelnes Waldschäbchen ist kein Befall. Silberfische sind harmlos und ein Feuchtesignal – meist reicht Lüften und Abdichten. Ein Wespennest an einer unkritischen Stelle stirbt im Herbst ab und wird nicht wiederbesiedelt. Alter, inaktiver Holzbefall braucht keine Behandlung. In diesen Fällen sagen wir das.
Warum gibt es hier keine Bewertungen?
Weil keine echten, belegbaren vorliegen. Bewertungen zu erfinden oder eine Sternewertung ohne verifizierbare Quelle anzuzeigen, wäre irreführende Werbung – und für eine Suchmaschine ein Risiko, das kein Vertrauen aufwiegt. Sobald echte Rückmeldungen mit Quelle vorliegen, stehen sie hier.
Arbeiten Sie mit Gift?
Wo es fachlich richtig ist, ja – mit zugelassenen Biozidprodukten, ausgebracht durch sachkundiges Personal, bei Nagetierködern ausschließlich in gesicherten Köderschutzboxen und dokumentiert. Wo es ohne geht, arbeiten wir ohne: Wärmeverfahren bei Bettwanzen und Holzschädlingen, Vergrämung bei Marder, mechanische Abwehr bei Tauben, Schlupfwespen bei Lebensmittelmotten.
Was, wenn die Behandlung nicht wirkt?
Dann wird nachgesehen, warum – und genau dafür ist die Nachkontrolle da. Häufige Gründe: eine übersehene Befallsquelle, eine nicht geschlossene Eintrittsstelle, eine unbehandelte Nachbareinheit, oder eine bauliche Ursache wie Feuchte, die weiterläuft. Das gehört zum Auftrag und nicht zu einer neuen Rechnung.
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Ausführlich in den Leistungen
Zu jeder Art gibt es eine eigene Seite mit Anzeichen, Verfahren und Grenzen.